Neue Fristen und Prozesse beim
24-Stunden-Lieferantenwechsel

Was bedeutet der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?
- Die Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit Ihres Stromvertrags bleiben unberührt.
- Der Wechsel des Stromlieferanten – also die technische Durchführung sowie der notwendige Datenaustausch zwischen den beteiligten Marktpartnern soll künftig an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage) innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein.
- Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich.
- Um einen reibungslosen und schnellen Ablauf sicherzustellen, wird die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) künftig wichtiger.
Die Marktlokationsidentifikationsnummer
Für einen schnellen und reibungslosen Stromlieferantenwechsel ist die unverwechselbare MaLo-ID essentiell wichtig. Sie definiert die Verbrauchsstellen eindeutig und bleibt selbst im Falle eines Zählerwechsels unveränderbar. Mit dieser elfstelligen Zahl können alle Marktteilnehmer Abnahmestellen und Zählernummern eindeutig zuordnen und die Marktkommunikation untereinander deutlich vereinfachen.
Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer letzten Stromrechnung.
Ab wann gilt das?
Die Regelung gilt ab 6. Juni 2025. Ab diesem Zeitpunkt können Sie innerhalb von 24 Stunden den Anbieter wechseln. Wir sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.
Keine rückwirkenden An- und Abmeldungen
Der 24h-Lieferantenwechsel bringt einige fachliche und organisatorische Herausforderungen mit. Zu den praktischen Auswirkungen der Festlegung gehört unter anderem, dass die rückwirkende Meldung von Ein- oder Auszügen nicht mehr möglich sein wird.
Bislang war es energiewirtschaftlich möglich, dass verspätet gemeldete Ein- und Auszüge, die sich in einem Zeitfenster von sechs Wochen bewegen, rückwirkend berücksichtigt werden konnten, d.h. der Stromlieferbeginn oder das Stromlieferende konnten auch in der Vergangenheit liegen.
Mit der Festlegung des 24h-Lieferantenwechsels besteht diese Möglichkeit der rückwirkenden An- und Abmeldung ab dem 06.06.2025 nicht mehr.
Welche praktische Auswirkung hat das?
Für Hausverwaltungen bedeutet dies, dass nachträglich gemeldete Ein- oder Auszüge von Mietern nicht mehr rückwirkend berücksichtigt werden können.
Wenn also beispielsweise der Auszug eines Mieters 2 Tage später gemeldet wird, dann kann das Lieferende (und die damit verbundene Abrechnung zu Lasten des Mieters) nur für die Zukunft erfolgen.
Ein verspätet gemeldeter Einzug könnte – nach geltendem Recht - auch eine Belieferung in der Grundversorgung bedeuten.
Was müssen Sie tun?
Für Sie als Kundin oder Kunde ändert sich im Grunde nichts:
- Sie wählen Ihren Wunschlieferanten.
- Sie schließen einen Vertrag ab.
- Wir kümmern uns um den Rest.
Der gesamte Prozess läuft digital und automatisiert ab. So sparen Sie Zeit und Nerven.
Worauf sollten Sie achten?
Beachten Sie:
- Ein bestehender Vertrag muss fristgerecht gekündigt werden, damit der Wechsel erfolgen kann. Ein Sonderkündigungsrecht obliegt nach wie vor dem Kunden.
- Es entstehen Ihnen keine Kosten für den Wechselprozess an sich.
- Ihre Energieversorgung bleibt jederzeit gesichert – kein Risiko einer Unterbrechung.
