Ab dem 01. Januar 2026
Die Gasspeicherumlage entfällt
In den vergangenen Jahren war die Gasspeicherumlage entscheidend für die Sicherstellung der Gasversorgung in Deutschland. Ab Januar 2026 ist jedoch die Abschaffung geplant. Damit setzt die Bundesregierung eine Maßnahme des Energiepreis-Entlastungspakets sowie des Koalitionsvertrages um.
Mit dem Gesetz zur Abschaffung der Gasspeicherumlage sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet und die Energiepreise in Deutschland stabilisiert werden. Gleichzeitig bleibt die Versorgungssicherheit im Land weiterhin gewährleistet.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Das Gesetz zur Einführung von Füllstandsvorgaben legt verbindlich fest, bis wann und wie Gasspeicher in Deutschland gefüllt werden müssen.
Seit 2025 gelten neue Füllstandsvorgaben für alle Gasspeicher.
Die Mehrkosten für die vorschriftsmäßige Befüllung der Gasspeicher werden 2025 über die Gasspeicherumlage auf alle Netznutzerinnen und -nutzer verteilt. Seit 1. Juli 2025 beträgt die Umlage 0,289 ct/kWh.
Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die Umlage komplett. Künftig übernimmt der Staat die Kosten über den Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Was ist die Gasspeicherumlage?
Die Gasspeicherumlage ist ein Aufschlag auf den Gaspreis, um die Kosten für das Befüllen der Gasspeicher in Deutschland zu decken. Die Gasspeicherumlage wurde 2022 eingeführt, nachdem Gaslieferungen aus Russland stark eingeschränkt wurden und Deutschland die Versorgungssicherheit gewährleisten musste. Die Umlage wird pro verbrauchter Kilowattstunde erhoben. Ihre Höhe legt der Trading Hub Europe (THE) fest und wird halbjährlich angepasst. Die Kosten werden an Gaskundinnen und - kunden weitergegeben, so dass alle Verbraucherinnen/Verbraucher die Umlage mittragen.
Wie hoch ist die Gasspeicherumlage?
Aktuell beträgt die Gasspeicherumlage 0,289 Cent pro Kilowattstunde (kWh, Stand: 01.07.2025). Die Umlage ist Teil des Gaspreises, weshalb auf sie auch 19 % Mehrwertsteuer erhoben wird. Damit erhöht sie den Gaspreis zusätzlich. Zwar hat die Umlage vergleichsweise geringe Auswirkungen auf den Endpreis, ist aber für energieintensive Betriebe bedeutend, vor allem im Hinblick auf die Entwicklung des gesamten Gaspreises.
Wie hoch fällt die Entlastung für Liegenschaften aus?
Wie hoch die Entlastung konkret ausfällt, hängt vom individuellen Verbrauch und der Art der Heizung ab. Aktuell beträgt die Umlage 0,289 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei einem einem Verbrauch von 25.000 kWh pro Jahr beträgt die Entlastung knapp 72 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer).
Gut zu wissen:
Die Entlastung wird voraussichtlich ab 2026 über die Energieversorger an alle Kundinnen/Kunden weitergegeben. Die Energieversorger sind verpflichtet die Änderungen umsetzen. Das heißt, die Gasspeicherumlage entfällt auf den Gasrechnungen. Alle Verbraucherinnen/Verbraucher können daher ab dem ersten Quartal 2026 mit einer um die Gasspeicherumlage verringerten Gasrechnung rechnen.